Registrierung im Markstammdatenregister

Bild aus der Wikipedia zum Artikel "Amtsschimmel"

Das Markstammdatenregister ist online: https://www.marktstammdatenregister.de/

Dies allein ist eine Nachricht wert, nachdem der Start des Registers mehrfach verschoben wurde. Seit Anfang Februar kann man nun – nein: man muss! - Strom- und Gas-Erzeugungsanlagen registrieren. Stromspeicher gelten hierbei ebenfalls als Stromerzeugungsanlagen. Auch Strom- und Gas-Verbrauchsanlagen müssen registriert werden, allerdings nur solche, die direkt an Fernleitungen angeschlossen sind.

Für wen sind diese Zeilen?

Als Adressaten dieser Mitteilung sehen wir unsere Mitglieder und Kunden, die eine Photovoltaik-Anlage (z.B. auf dem eigenen Dach oder in Gemeinschaftsanlagen) betreiben und/oder Stromspeicher einsetzen, die ausschließlich mit erneuerbarem Strom geladen werden.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/welcheAnlagen...

Für diese Adressaten haben wir einen weiteren erläuternden Artikel erstellt.

Fristen, die beachtet werden müssen:
Wenn Sie eine EEG- oder KWK-Anlage vor dem 31.1.2019 in Betrieb genommen haben, haben Sie für die Registrierung bis zum 31.1.2021, also 24 Monate Zeit.

Wenn Sie eine EEG- oder KWK-Anlage neu errichten und diese nach dem 31.1.2019 in Betrieb nehmen, müssen Sie diese Anlage innerhalb eines Monats im Marktstamm registrieren. Beachten Sie diese Frist bei Neuanlagen, Sie riskieren ansonsten ggf. die entsprechenden Vergütungen.

Stromspeicher, die ausschließlich mit erneuerbarem Strom geladen werden, müssen bis 31.12.2019 (also bis Jahresende) registriert werden.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/fristen.html

Unsere aktuellen Empfehlungen:
Bleiben Sie erst einmal ganz entspannt. Für die Registrierung von Bestandsanlagen ist sehr viel Zeit. In dieser Zeit kann das Register seine Kinderkrankheiten ablegen. So gab es bereits Probleme mit der Erreichbarkeit, Fragen zum Datenschutz sind ggf. noch offen, zudem scheint noch unklar zu sein, welche Anlagen bereits registriert sind.

Machen Sie sich ggf. eine Wiedervorlage für den Verlauf des Jahres, um das Thema nicht aus den Augen zu verlieren. Beachten Sie dabei auch, welche Nachrichten weiter dazu kommen – z.B. von uns oder Ihrem Netzbetreiber.

Nur bei Neuanlagen dürfen Sie die zeitnahe Registrierung im Marktstamm nicht vergessen. Sie ersetzt bei PV-Anlagen das bisher praktizierte Anmeldeverfahren bei der Bundesnetzagentur. In diesem Fall wird Ihnen sicherlich Ihr Solarteur helfen können.

P.S. Das Bild zu diesem Beitrag stammt aus der Wikipedia und bebildert dort den Artikel "Amtsschimmel". Wir denken aktuell noch darüber nach, wie wir auf diese Idee kommen konnten...